Generalversammlungen

Datum der jährlichen ordentlichen Generalversammlung

Die jährliche ordentliche Generalversammlung der SEO tritt an jedem zweiten Freitag im Monat Mai um 11.00 Uhr in Luxemburg am Sitz der Gesellschaft oder an jedem anderen in den Einladungen zu bezeichnenden Ort zusammen. Falls dieser Tag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet die Generalversammlung am darauffolgenden ersten Werktag statt.

Zugang zu den Generalversammlungen

Sämtliche Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte haben Zugang zu den Generalversammlungen sofern sie folgende Formalitäten gemäß Art. 21 und 20 der Satzung beachten:

Inhaberaktionäre, welche an der Generalversammlung teilnehmen wollen, müssen ihre Aktien mindestens sechs volle Tage vor dem Tag der Generalversammlung bei einem der folgenden Bankinstitute hinterlegen:

1) DEXIA Banque Internationale à Luxembourg

2) BGL BNP Paribas

3) Banque et Caisse d'Epargne de l'Etat

Namensaktionäre, die an der Generalversammlung teilnehmen wollen, müssen den Sitz der Gesellschaft mindestens sechs volle Tage vor der Generalversammlung davon benachrichtigen, dass sie ihre Rechte im Hinblick auf die Generalversammlung geltend machen wollen.

Es ist zulässig sich von einem Bevollmächtigten, gleichgültig ob Aktionär oder Nichtaktionär, vertreten zu lassen. Der Text der Vollmachten wird im Vorfeld vom Verwaltungsrat festgelegt und kann auf dieser Internetseite heruntergeladen werden. Die unterzeichneten Vollmachtformulare müssen mindestens sechs volle Tage vor der Generalversammlung am Gesellschaftssitz hinterlegt werden.

Abstimmungsmodalitäten

Gemäß Artikel 23 der Satzung sowie Artikel 67 Absatz 4 des Gesetzes betreffend die Handelsgesellschaften vom 10. August 1915 mit späteren Ergänzungs-bzw. Änderungsgesetzen hat jede Aktie Anspruch auf eine Stimme.