PricewaterhouseCoopers, Société coopérative, 2 rue Gerhard Mercator, B.P. 1443, L-1014 Luxembourg T
: +352 494848 1, F : +352 494848 2900, www.pwc.lu
Cabinet de révision agréé. Expert-comptable (autorisation gouvernementale n°10028256)
R.C.S. Luxembourg B 65 477 - TVA LU25482518
Prüfungsvermerk
An die Aktionäre der
Société Electrique de l’Our
Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses
Unser Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung vermittelt der beigefügte Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den
„InternationalFinancialReportingStandard“(IFRS)eindentatsächlichenVerhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Société Electrique de l’Our (die
„Gesellschaft“) und ihrer Tochtergesellschaften (der „Konzern“) zum 31. Dezember 2021 sowie der
Ertragslage und der Zahlungsflüsse für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr.
Wir bestätigen, dass unser Prüfungsurteil mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss oder
dem entsprechenden Organ im Einklang steht.
Was wir geprüft haben
Der Konzernabschluss des Konzerns besteht aus:
·
der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2021;
·
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und -Gesamtergebnisrechnung für das an diesem Datum
endende Geschäftsjahr;
·
der Konzern-Kapitalflussrechnung für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr;
·
der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr;
und
·
demKonzern-Anhang,einschließlicheinerZusammenfassungbedeutsamer
Rechnungslegungsmethoden.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir führten unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014, dem
Gesetz vom 23. Juli 2016 über die Prüfungstätigkeit (Gesetz vom 23. Juli 2016) und nach den für
Luxemburg von der „Commission de Surveillance du Secteur Financier“ (CSSF) angenommenen
internationalen Prüfungsstandards (ISAs) durch. Unsere Verantwortung gemäß der EU-Verordnung Nr.
537/2014, dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISAs
wirdimAbschnitt„Verantwortungdes„Réviseurd’entreprisesagréé“fürdie
Konzernabschlussprüfung“ weitergehend beschrieben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
42
Wir sind unabhängig von dem Konzern in Übereinstimmung mit dem „International Code of Ethics for
Professional Accountants, including International Independence Standards“, herausgegeben vom
„International Ethics Standards Board for Accountants“ (IESBA Code) und für Luxemburg von der CSSF
angenommen, sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen, die wir im Rahmen der
Konzernabschlussprüfung einzuhalten haben und haben alle sonstigen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Verhaltensanforderungen erfüllt.
Wir erklären, nach bestem Wissen und Gewissen, dass wir keine Nichtprüfungsleistungen, die gemäß
Artikel 5 (1) der EU-Verordnung Nr. 537/2014 untersagt sind, erbracht haben.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen
Ermessen am bedeutsamsten in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen
Berichtszeitraum waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit der Prüfung des
Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung des Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir
geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Besonders wichtige
Prüfungssachverhalte
Wie wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte
in unserer Prüfung adressiert haben
Wie in Abschnitt 2.3 d) und 5.4 des
Konzernabschlussesbeschrieben,
betragen die Leasingforderungen
(enthalteninden sonstigen
finanziellen Vermögenswerten)
292.851.685,11 Euro.Der
Verwaltungsrat beurteilt die
Werthaltigkeit der
Leasingforderungen basierend auf
derhistorischen Zahlungsmoral,
dem geprüften Jahres-und
Konzernabschluss und der
Zwischenabschlüsse des
Hauptvertragspartners, sowie durch
Heranziehen der Auswertung von
Ratingagenturen.
Die Ermittlung der Werthaltigkeit der
Leasingforderungenzum
Jahresende ist eine signifikante
Einschätzung des Verwaltungsrats.
Wir haben die Anhangsangaben durchgesehen und auf
Angemessenheit überprüft.
Werthaltigkeitder
Leasingforderungen
Wir haben die Beurteilung, welche vom Verwaltungsrat erstellt
wurde insbesondere darauf untersucht, ob die Werthaltigkeit
der Leasingforderungen gegeben ist. Dementsprechend
haben wir, unter anderem, die historische Zahlungsmoral des
Hauptvertragspartners nachvollzogen. Bezüglich des Jahres-
und Konzernabschlusses des Hauptvertragspartners haben
wir den Bestätigungsvermerk durchgesehen, sowie auch die
Kapitalflussrechnung, das Betriebskapital, das Eigenkapital
und die Profitabilität auf mögliche Schwachstellen untersucht.
Weiterhin haben wir die Auswertung von Ratingagenturen mit
den Prämissen der Einschätzung des Verwaltungsrats
abgeglichen.
Sonstige Informationen
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die sonstigen Informationen. Die sonstigen Informationen
beinhalten die Informationen, welche im Lagebericht und in der Corporate Governance-Erklärung
enthalten sind, jedoch beinhalten sie nicht den Konzernabschluss und unseren Prüfungsvermerk zu
diesem Konzernabschluss.
43
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt nicht die sonstigen Informationen ab und wir geben
keinerlei Sicherheit jedweder Art auf diese Informationen.
Im Zusammenhang mit der Prüfung des Konzernabschlusses besteht unsere Verantwortung darin, die
sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu beurteilen, ob eine wesentliche Unstimmigkeit zwischen
diesen und dem Konzernabschluss oder mit den bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen
besteht oder auch ansonsten die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Sollten wir auf Basis der von uns durchgeführten Arbeiten schlussfolgern, dass sonstige Informationen
wesentliche falsche Darstellungen enthalten, sind wir verpflichtet, diesen Sachverhalt zu berichten. Wir
haben diesbezüglich nichts zu berichten.
Verantwortung des Verwaltungsrats und der für die Überwachung Verantwortlichen für den
Konzernabschluss
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des
Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS, und für die internen Kontrollen, die er als
notwendig erachtet, um die Aufstellung des Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von
wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Verwaltungsrat verantwortlich für die Beurteilung der
Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit und, sofern einschlägig, Angaben
zu Sachverhalten zu machen, die im Zusammenhang mit der Fortführung der
Unternehmenstätigkeitstehen,unddieAnnahmederUnternehmensfortführungals
Rechnungslegungsgrundsatz zu nutzen, sofern nicht der Verwaltungsrat beabsichtigt, den Konzern zu
liquidieren, die Geschäftstätigkeit einzustellen, oder keine andere realistische Alternative mehr hat, als so
zu handeln.
Die für die Überwachung Verantwortlichen sind zuständig für die Beaufsichtigung des
Konzernabschlusserstellungsprozesses des Konzerns.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Erstellung und Auszeichnung des Konzernabschlusses in
Übereinstimmung mit den Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 über das
Einheitliche Elektronische Berichtsformat („ESEF-Verordnung“).
Verantwortung des „Réviseur d’entreprises agréé“ für die Konzernabschlussprüfung
Die Zielsetzung unserer Prüfung ist es, eine hinreichende Sicherheit zu erlangen, ob der
Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen
Darstellungen ist, und darüber einen Prüfungsvermerk, der unser Prüfungsurteil enthält, zu erteilen.
Hinreichende Sicherheit entspricht einem hohen Grad an Sicherheit, ist aber keine Garantie dafür, dass
eine Prüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014, dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und
nach den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISAs stets eine wesentliche falsche
Darstellung, falls vorhanden, aufdeckt. Unzutreffende Angaben können entweder aus Unrichtigkeiten
oder aus Verstößen resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise davon
ausgegangen werden kann, dass diese individuell oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
44
Im Rahmen einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014, dem
Gesetz vom 23. Juli 2016 und nach den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISAs üben wir
unser pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
·
identifizieren und beurteilen wir das Risiko von wesentlichen falschen Darstellungen im
Konzernabschluss aus Unrichtigkeiten oder Verstößen, planen und führen Prüfungshandlungen
durch als Antwort auf diese Risiken und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und
angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei
Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Angaben bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können;
·
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht
mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns
abzugeben;
·
beurteilenwirdieAngemessenheitdervondemVerwaltungsratangewandten
Bilanzierungsmethoden, der rechnungslegungsrelevanten Schätzungen und den entsprechenden
Anhangsangaben;
·
schlussfolgern wir über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch den Verwaltungsrat sowie auf der Grundlage der
erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifelan der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen könnten. Sollten wir schlussfolgern, dass eine wesentliche
Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Prüfungsvermerk auf die dazugehörigen
Anhangsangaben zum Konzernabschluss hinzuweisen oder, falls die Angaben unangemessen sind,
das Prüfungsurteil zu modifizieren. Diese Schlussfolgerungen basieren auf der Grundlage der bis
zum Datum des Prüfungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht
mehr fortführen kann;
den Inhalt des Konzernabschlusses
ob dieser die zugrundeliegenden
·
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und
einschließlich der Anhangsangaben, und beurteilen,
Geschäftsvorfälle und Ereignisse sachgerecht darstellt;
·
erlangen wir angemessene und ausreichende Prüfungsnachweise in Bezug auf die
Finanzinformationen der Gesellschaften und der Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein
Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abgeben zu können. Wir sind verantwortlich für die
Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige
Verantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir kommunizieren mit den für die Überwachung Verantwortlichen, unter anderem den geplanten
Prüfungsumfang und Zeitraum sowie wesentliche Prüfungsfeststellungen einschließlich wesentlicher
Schwächen im internen Kontrollsystem, die wir im Rahmen der Prüfung identifizieren.
Wir haben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung abgegeben, dass wir die
relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und mit ihnen alle Beziehungen und
sonstigen Sachverhalte erörtert haben, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass
45
sie unsere Unabhängigkeit bedrohen, und - sofern einschlägig - die Maßnahmen zur Beseitigung dieser
Bedrohungen oder die angewandten Schutzmaßnahmen.
Von den Sachverhalten, die mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert wurden, bestimmen wir
diejenigen Sachverhalte, die für die Prüfung des Konzernabschlusses des aktuellen
Berichtszeitraums am bedeutsamsten waren, als besonders wichtige Prüfungssachverhalte. Wir
beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bericht, es sei denn, Gesetze oder andere
Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir beurteilen, ob der Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den in
der ESEF-Verordnung festgelegten Anforderungen erstellt wurde.
Bericht über weitere gesetzliche und aufsichtsrechtliche Verpflichtungen
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Konzernabschluss und wurde in Übereinstimmung mit den
geltenden rechtlichen Anforderungen erstellt.
Die beiliegende Corporate Governance-Erklärung befindet sich auf den Seiten 8 bis 20. Die nach Artikel
68ter Paragraph (1) Buchstabe c) und d) des geänderten Gesetzes vom 19. Dezember 2002 bezüglich des
Handels- und Gesellschaftsregisters, der Buchführung und des Jahresabschlusses von
Unternehmen erforderlichen Informationen stehen im Einklang mit dem Konzernabschluss und wurden in
Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Anforderungen erstellt.
Wir wurden als „Réviseur d’entreprises agréé“ von der Hauptversammlung der Aktionäre am 14.
Mai 2021bestellt,unddieununterbrocheneMandatsdauer,einschließlichvorheriger
Verlängerungen und Wiederbestellungen, beträgt 2 Jahre.
Wir haben die Übereinstimmung des Konzernabschlusses des Konzern mit den in der ESEF-
Verordnung festgelegten maßgeblichen gesetzlichen Anforderungen für Konzernabschlüsse zum 31.
Dezember 2021 geprüft.
Für den Konzern bezieht sich dies auf die folgenden Anforderungen:
·
einen in einem zulässigen XHTML-Format erstellten Konzernabschluss;
·
die XBRL-Auszeichnung des Konzernabschlusses unter Verwendung der Basistaxonomie und der in
der ESEF-Verordnung dargelegten gemeinsamen Bestimmungen zu Auszeichnungen.
Nach unserer Beurteilung wurde der Konzernabschluss von dem Konzern zum 31. Dezember 2021,
identifiziert als SEO_ESEF_package_2021, inallen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mitden
Anforderungen der ESEF-Verordnung erstellt.
@esig
Christiane Schaus
PricewaterhouseCoopers, Société coopérativeLuxemburg, 11. April 2022
Vertreten durch
@esig